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   BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12   

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https://dejure.org/2014,1968
BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12 (https://dejure.org/2014,1968)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12 (https://dejure.org/2014,1968)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 26 W (pat) 47/12 (https://dejure.org/2014,1968)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "FLEXOSTAR" - bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Marke "FLEXOSTAR" wegen bösgläubiger Anmeldung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "FLEXOSTAR" - bösgläubige Markenanmeldung - Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferdeausrüster streiten um Sattel-Marke - Soll Markenschutz vor allem der Konkurrenz eins auswischen, wird die Marke gelöscht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    Hierbei muss die Erschwerung der Benutzung der Marke durch den/die Dritten nicht der einzige Beweggrund für die Markenanmeldung sein, sondern es reicht aus, wenn diese Absicht ein wesentliches Motiv darstellt (BGH GRUR 2008, 621 - AKADEMIKS; GRUR 2008, 917 - EROS).

    Eine rechtsmissbräuchliche Behinderungsabsicht liegt vor allem dann nahe, wenn der Markenanmelder die Benutzungsabsicht eines Dritten kennt und zwischen dem Anmelder und dem Dritten eine Konkurrenzsituation besteht (BGH GRUR 2008, 917 - EROS).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    Die rechtliche Beurteilung, ob eine Marke bösgläubig angemeldet worden ist, hat umfassend und unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu erfolgen (EuGH GRUR 2009, 763, Nr. 37 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2009, 780, Nr. 18 - Ivadal).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    Bösgläubig ist insbesondere eine Markenanmeldung, die in Kenntnis der Tatsache, dass ein Dritter die Angabe benutzt bzw. die Benutzung der angemeldeten Angabe beabsichtigt, mit dem eindeutigen Ziel erfolgt, die Benutzung zu sperren oder jedenfalls zu erschweren (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 W (pat) 94/99

    Voraussetzungen für die Annahme der Bösgläubigkeit des Anmelders

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    In Folge der Löschung der angegriffenen Marke wegen Bösgläubigkeit entspricht es der Billigkeit, dem Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG; BPatGE 36, 272, 274; BPatG GRUR 2000, 809, 812 - SSZ).
  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 38/05

    AKADEMIKS

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    Hierbei muss die Erschwerung der Benutzung der Marke durch den/die Dritten nicht der einzige Beweggrund für die Markenanmeldung sein, sondern es reicht aus, wenn diese Absicht ein wesentliches Motiv darstellt (BGH GRUR 2008, 621 - AKADEMIKS; GRUR 2008, 917 - EROS).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    Die rechtliche Beurteilung, ob eine Marke bösgläubig angemeldet worden ist, hat umfassend und unter Berücksichtigung aller im Einzelfall erheblichen Faktoren zu erfolgen (EuGH GRUR 2009, 763, Nr. 37 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2009, 780, Nr. 18 - Ivadal).
  • BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94
    Auszug aus BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12
    In Folge der Löschung der angegriffenen Marke wegen Bösgläubigkeit entspricht es der Billigkeit, dem Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG; BPatGE 36, 272, 274; BPatG GRUR 2000, 809, 812 - SSZ).
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